Schuhfertigerausbildungsverordnung (SchuhfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin

Ausfertigungsdatum: 28.02.2017


§ 2 SchuhfAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.