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(SchSV)
Schiffssicherheitsverordnung


Ausfertigungsdatum: 18.09.1998

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 § 14 V v. 21.9.2018 I 1398

§ 1 Zielsetzung und Geltungsbereich
§ 2 Verantwortlichkeit und Selbstkontrolle
§ 3 Zusammenarbeit und maritime Sicherheitspartnerschaft
§ 4 Regeln der Technik und der seemännischen Praxis
§ 5 Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard
§ 5a Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard in besonderen Fällen
§ 6 Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in übrigen Fällen
§ 6a Dampfkessel
§ 6b Abwasserrückhalteanlagen
§ 7 Ausnahmen und Befreiungen
§ 8 Funkstellen, Funktionsfähigkeit von Schiffsausrüstung
§ 9 Schiffszeugnisse und -bescheinigungen, Schiffsbesichtigungen
§ 10 Ausübung der Vollzugsaufgaben, Schiffsdaten
§ 11 Auslaufen und Weiterfahrt von Schiffen, die die Bundesflagge führen
§ 12 Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge (Hafenstaatkontrolle)
§ 13 Verhaltenspflichten
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Übergangsregelung
§ 16 Anwendung weiterer Vorschriften, Zuständigkeit
§ 17
Anlage 1 (zu § 5) Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard
Anlage 1a (zu den §§ 6 und 6a) Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen
Anlage 2 (zu § 9) Schiffszeugnisse und -bescheinigungen, Schiffsbesichtigungen
Anlage 3 (zu § 13 Abs. 4a) Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten
Anhang zu Anlage 1

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