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(SchSiMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit


Ausfertigungsdatum: 26.03.2003

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 44 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Grundlegende Qualifikationen
§ 5 Handlungsspezifische Qualifikationen
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
§ 8 Wiederholung der Prüfung
§ 9 Optionale Qualifikation
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 5)
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 5)

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