(Fundstelle: BGBl. I 2003, 441 - 442;
            
             bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
        
         
        
                                            MUSTER
        
        ...............................................................................
        
                             (Bezeichnung der zuständigen Stelle)
        
         
        
                                        Zeugnis
        
                                        über die
        
                             Prüfung zum anerkannten Abschluss
        
               "Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit"
        
         
        
        Herr/Frau .....................................................................
        
        geboren am ...................... in ..........................................
        
        hat am .......................... die Prüfung zum anerkannten Abschluss
        
         
        
                Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
        
         
        
        gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
        
        "Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit" vom
        
        26. März 2003 (BGBl. I S. 433), die zuletzt durch Artikel 44 der Verordnung 
        
        vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen 1) 
        
        bestanden:
        
         
        
                                                                            Note
        
        I.   Grundlegende Qualifikationen                             .................
        
             Prüfungsbereiche:                      Punkte
        
             Rechtsbewusstes Handeln              ...........
        
             Betriebswirtschaftliches Handeln     ...........
        
             Zusammenarbeit im Betrieb            ...........
        
             (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 
        
             im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung 
        
             vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“)
        
         
        
                                                                              Note
        
        II.  Handlungsspezifische Qualifikationen                         .............
        
             1. Integrative, schriftliche
        
                Situationsaufgaben im               Punkte
        
                Handlungsbereich Schutz- und
        
                Sicherheitstechnik                ...........
        
                Handlungsbereich Organisation     ...........
        
                Handlungsbereich Führung und
        
                Personal                          ...........
        
             2. Situationsbezogenes Fachgespräch
        
                im Handlungsbereich ............
        
             (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 
        
             im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung 
        
             vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“)
        
         
        
        III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
        
         
        
        Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 2 Abs. 2 den
        
        Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
        
        durch die Prüfung am .......................... in
        
        .......................... vor ............................... erbracht. 
        
         
        
        Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
        
        dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
        
        (BAnz AT 20.11.2013 B2).
        
         
        
        Datum ..........................................
        
        Unterschrift(en) ...............................
        
                         (Siegel der zuständigen Stelle)
        
        -----
        
        1) Die beiden Gesamtnoten für die Prüfungsteile "Grundlegende Qualifikationen"
        
           und "Handlungsspezifische Qualifikationen" werden jeweils aus dem
        
           arithmetischen Mittel der Punktebewertungen gebildet.
        
           Den Bewertungen 
lag folgender Punkteschlüssel zugrunde: ....................