(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Abschnitt A und B aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(2) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- 1.
-
Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 2.
-
Konzepte für Schutz und Sicherheit,
- 3.
-
Sicherheitsorientiertes Kundengespräch.
(3) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
-
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
- 2.
-
der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
-
die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
(4) Für den Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
-
Der Prüfling soll nachweisen, dass er unter Anwendung der Rechtsgrundlagen
- a)
-
Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen, durchführen, dokumentieren und überwachen,
- b)
-
sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln und zur Aufklärung beitragen,
- c)
-
Gefährdungspotenziale beurteilen, Risiken identifizieren, analysieren und bewerten sowie
- d)
-
Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung von Teamarbeit planen
kann;
- 2.
-
der Prüfling soll schriftlich ein Konzept für Schutz und Sicherheit erarbeiten;
- 3.
-
die Prüfungszeit für die Erarbeitung des Konzeptes beträgt 90 Minuten.
(5) Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
-
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
-
kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren,
- b)
-
sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie
- c)
-
Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren
kann;
- 2.
-
ausgehend von dem nach Absatz 4 erstellten Konzept soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation durchgeführt werden;
- 3.
-
die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten.