(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Abschnitt A und B aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
    
        (2) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 
        
            - 1.
- 
                Wirtschafts- und Sozialkunde, 
- 2.
- 
                Konzepte für Schutz und Sicherheit, 
- 3.
- 
                Sicherheitsorientiertes Kundengespräch. 
        (3) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 
        
            - 1.
- 
                Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann; 
- 2.
- 
                der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten; 
- 3.
- 
                die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. 
        (4) Für den Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit bestehen folgende Vorgaben: 
        
            - 1.
- 
                
                    Der Prüfling soll nachweisen, dass er unter Anwendung der Rechtsgrundlagen 
                     
                        - a)
- 
                            Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen, durchführen, dokumentieren und überwachen, 
- b)
- 
                            sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln und zur Aufklärung beitragen, 
- c)
- 
                            Gefährdungspotenziale beurteilen, Risiken identifizieren, analysieren und bewerten sowie 
- d)
- 
                            Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung von Teamarbeit planen 
 
                    kann;
                 
- 2.
- 
                der Prüfling soll schriftlich ein Konzept für Schutz und Sicherheit erarbeiten; 
- 3.
- 
                die Prüfungszeit für die Erarbeitung des Konzeptes beträgt 90 Minuten. 
        (5) Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben: 
        
            - 1.
- 
                
                    Der Prüfling soll nachweisen, dass er 
                     
                        - a)
- 
                            kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren, 
- b)
- 
                            sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie 
- c)
- 
                            Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren 
 
                    kann;
                 
- 2.
- 
                ausgehend von dem nach Absatz 4 erstellten Konzept soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation durchgeführt werden; 
- 3.
- 
                die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten.