Saatgutverordnung (SaatV)
Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten

Ausfertigungsdatum: 21.01.1986


§ 1 SaatV Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Saatgut landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffel und Rebe und für Saatgut von Gemüsearten.