Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung (RückBRTransparenzV)
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz

Ausfertigungsdatum: 09.07.2018


§ 10 RückBRTransparenzV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem Tag nach der Verkündung in Kraft.