Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen

Ausfertigungsdatum: 18.11.2009


§ 2 RückAbzinsV Datengrundlage

Die Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve wird auf der Grundlage von Euro-Festzins-Swapsätzen mit den Laufzeiten ein bis zehn Jahre, zwölf, 15, 20, 25, 30, 40 und 50 Jahre berechnet. Die verwendeten Zeitreihen sind veröffentlichte Vortagsendstände für aus einer Reihe von Swap-Anbietern zusammengesetzte beste Geldkurse mit Verzinsung auf der Basis von 30 zu 360 Zinsberechnungstagen. Die Swapsätze für die ganzjährigen Laufzeiten zwischen den genannten Laufzeiten werden interpoliert. Die Berechnung des Aufschlags erfolgt anhand eines breiten Rendite-Indexes für auf Euro lautende Unternehmensanleihen aller Laufzeiten mit einer hochklassigen Bonitätseinstufung. Die Daten können von internationalen Finanzdatenanbietern bezogen werden. Es ist ausreichend, die Daten nur eines Finanzdatenanbieters heranzuziehen.