Es müssen folgende Daten gemäß Kapitel 2 des Standards Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt übermittelt werden:
- a)
-
User Identifier (Maritime Mobile Service Identity, MMSI);
- b)
-
Schiffsname;
- c)
-
Fahrzeug- oder Verbandstyp gemäß dem Standard Schiffsverfolgung und Aufspürung in der Binnenschifffahrt;
- d)
-
einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI), oder, für die Seeschiffe, sofern keine ENI erteilt wurde, die IMO Nummer;
- e)
-
Länge über alles des Fahrzeugs bzw. Verbandes mit einer Genauigkeit von 0,1 m;
- f)
-
Breite über alles des Fahrzeugs bzw. Verbandes mit einer Genauigkeit von 0,1 m;
- g)
-
Position (WGS 84);
- h)
-
Geschwindigkeit über Grund;
- i)
-
Kurs über Grund;
- j)
-
Zeitangabe der elektronischen Positionsermittlung;
- k)
-
Navigationsstatus gemäß Anlage 11;
- l)
-
Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug mit einer Genauigkeit von 1 m gemäß Anlage 11;
- m)
-
Rufzeichen.