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(RestMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin


Ausfertigungsdatum: 05.08.2003

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 49 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
§ 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
§ 5 Handlungsspezifische Qualifikationen
§ 6 Praktische Prüfung
§ 7 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
§ 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 9 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
§ 10 Wiederholung der Prüfung
§ 11 Übergangsvorschrift
§ 12 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 4)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 4)

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