Die von dem Veranstalter und den Annahmestellen eines Totalisators dem Wettnehmer auszuhändigenden Urkunden (Totalisatorausweise, Tickets) müssen enthalten
- a)
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die Nummer, den Ort und den Tag des Rennens (Tagesstempel oder Tageszeichen des Rennvereins),
- b)
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den Namen oder die Programmnummer des gewetteten Pferdes oder der Pferde,
- c)
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den Betrag des Wetteinsatzes,
- d)
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den Namen des Unternehmers.