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Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G)
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus


Ausfertigungsdatum: 20.08.2012

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 14.8.2017 I 3202

§ 1 Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
§ 2 Inhalt der Datei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 7 Erweiterte projektbezogene Datennutzung
§ 8 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 9 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 10 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 11 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 13 Errichtungsanordnung
§ 14 Einschränkung von Grundrechten

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