(RechtsfachwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

Ausfertigungsdatum: 23.08.2001


§ 10 RechtsfachwPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.