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(RechtsfachwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin


Ausfertigungsdatum: 23.08.2001

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
§ 4 Prüfungsinhalte
§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 6 Bestehen der Prüfung
§ 7 Wiederholung der Prüfung
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Ausbildereignung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2)
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 2)

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