Das Gesamtverzeichnis enthält zu den einzutragenden Personen 
        
            - 1.
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                die in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Angaben, 
- 2.
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                die Angabe der Kammer, der sie angehören oder die sonst für sie zuständig ist, 
- 3.
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                die von der Bundesrechtsanwaltskammer zusätzlich eingetragenen Angaben und 
- 4.
- 
                die Sprachkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die die eingetragenen Personen selbst eingetragen haben.