Das Gesamtverzeichnis enthält zu den einzutragenden Personen
- 1.
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die in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Angaben,
- 2.
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die Angabe der Kammer, der sie angehören oder die sonst für sie zuständig ist,
- 3.
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die von der Bundesrechtsanwaltskammer zusätzlich eingetragenen Angaben und
- 4.
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die Sprachkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die die eingetragenen Personen selbst eingetragen haben.