Publizitätsgesetz (PublG)
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Ausfertigungsdatum: 15.08.1969
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 11.4.2017 I 802
Erster Abschnitt Rechnungslegung von Unternehmen
Zweiter Abschnitt Rechnungslegung von Konzernen
Dritter Abschnitt Straf-, Bußgeld- und
Schlußvorschriften