(PTBAKostO)
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Ausfertigungsdatum: 17.12.1970


§ 2 PTBAKostO Berechnung der Gebühr

Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand (§ 3) berechnet, in den Fällen der §§ 4 bis 6 zuzüglich einem Entgelt für

1.
Sonderaufwendungen (§ 4),
2.
die Überlassung von Anlagen und Geräten auf Zeit (§ 5),
3.
beschleunigt erbrachte Nutzleistungen (§ 6).
Für häufig wiederkehrende Nutzleistungen werden statt der Gebühr nach § 3 Festgebühren nach § 3a erhoben.