Preisklauselgesetz (PrKG)
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden

Ausfertigungsdatum: 07.09.2007


§ 6 PrKG Verträge mit Gebietsfremden

Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit Gebietsfremden.