Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. PpUGV

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern


Ausfertigungsdatum: 05.10.2018

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermittlung pflegesensitiver Bereiche in den Krankenhäusern
§ 4 Ermittlung des Pflegeaufwands zur Festlegung risikoadjustierter Pflegepersonaluntergrenzen
§ 5 Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung pflegesensitiver Bereiche in Krankenhäusern an die betroffenen Krankenhäuser, Mitteilungspflichten
§ 6 Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen
§ 7 Mitteilungspflicht bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen
§ 8 Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz