Postleistungsentgeltverordnung (PostLEntgV)
Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG

Ausfertigungsdatum: 12.12.2005


§ 1 PostLEntgV Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte

Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.