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Postleistungsentgeltverordnung (PostLEntgV)
Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG


Ausfertigungsdatum: 12.12.2005

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 7.12.2015 I 2204

Eingangsformel
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
§ 2 Leistungsentgelt
§ 3 Ermittlung des Niederlassungsbudgets für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
§ 4 Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
§ 5 Durchführung der Leistungsbeurteilung für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
§ 6 Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 7 Gesamtbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 8 Leistungsbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes
§ 9 Zielbewertung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 10 Zielvereinbarung für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
§ 11 Schlichtungsverfahren für die Leistungs- und Gesamtbeurteilung
§ 12 Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung
§ 13 Übergangsregelungen
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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