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Portalverordnung (PortalV)
Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet

Ausfertigungsdatum: 15.10.2015


Schlussformel PortalV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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