Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. PortalV
  4. § 7
< § 6
Schlussformel >

Portalverordnung (PortalV)
Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet

Ausfertigungsdatum: 15.10.2015


§ 7 PortalV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz