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(PolierPrV 2012)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin


Ausfertigungsdatum: 06.09.2012

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 48 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Umfang der Qualifikation und Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsteil „Baubetrieb“
§ 5 Prüfungsteil „Bautechnik“
§ 6 Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
§ 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
§ 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 9 Wiederholung der Prüfung
§ 10 Übergangsregelung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Profil des Werkpoliers und der Werkpolierin
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 7) Muster
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 7) Muster

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