Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV)
Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

Ausfertigungsdatum: 27.06.2013


Anlage 5 PflSchGerätV (zu § 4 Absatz 3) Pflanzenschutzgeräte mit abweichenden Prüfterminen

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1968)


Pflanzenschutzgeräte, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren nach § 3 geprüft werden müssen:

1.
stationäre und mobile Beizgeräte,
2.
Granulatstreugeräte,
3.
schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte oder
4.
Bodenentseuchungsgeräte.