Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV)
Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

Ausfertigungsdatum: 27.06.2013


Anlage 3 PflSchGerätV (zu § 3 Absatz 1) Pflanzenschutzgerätearten, die nicht nach § 3 kontrolliert werden müssen

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1966)


Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte,

1.
Sprühflaschen,
2.
Druckspeicherspritzen,
3.
Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber,
4.
handbetätigte Rückenspritzgeräte,
5.
motorbetriebene Rückenspritzgeräte oder
6.
motorbetriebene Rückensprühgeräte.