(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1966)
Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte,
- 1.
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Sprühflaschen,
- 2.
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Druckspeicherspritzen,
- 3.
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Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber,
- 4.
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handbetätigte Rückenspritzgeräte,
- 5.
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motorbetriebene Rückenspritzgeräte oder
- 6.
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motorbetriebene Rückensprühgeräte.