(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1966)
    
    
    
        Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte, 
        
            - 1.
- 
                Sprühflaschen, 
- 2.
- 
                Druckspeicherspritzen, 
- 3.
- 
                Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, 
- 4.
- 
                handbetätigte Rückenspritzgeräte, 
- 5.
- 
                motorbetriebene Rückenspritzgeräte oder 
- 6.
- 
                motorbetriebene Rückensprühgeräte.