(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1535)
Nummer | Stoff | Anwendung nur zulässig |
1 | 2 | 3 |
1 | Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungen | zur Begasung
- 1.
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in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
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von Pflanzen in Vegetationsruhe;
- 3.
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in Gewächshäusern.
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2 | Deiquat |
- 1.
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zur Krautabtötung bei Kartoffeln;
- 2.
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zur Abreifebeschleunigung
- a)
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bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen;
- b)
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bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind;
- 3.
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zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung; in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August
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3 | Methylbromid (Monobrommethan) |
- 1.
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zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
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zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baumschulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartoffeln in Zuchtgärten.
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4 | Paraquat |
- 1.
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zur Behandlung
- a)
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gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zuckerrübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
- b)
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gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
- c)
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gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben;
- 2.
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zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind.
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5 | Phosphorwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittel | zur Begasung
- 1.
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in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
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außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten
- a)
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gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.);
- b)
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gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.); nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
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6 | Schwefelkohlenstoff | zur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. |
7 | Thallium-I-sulfat | in geschlossenen Räumen. |
8 | Zinkphosphid | in Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern. |