Ausfertigungsdatum: 24.11.1999
§ 3 PflegeStatV Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
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Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,
- 2.
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für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung,
- 3.
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für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 das Kennzeichen für den Leistungsträger,
- 4.
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Name, Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.