Pflanzentechnologenausbildungsverordnung (PflanzTechnAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin

Ausfertigungsdatum: 12.03.2013


§ 2 PflanzTechnAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.