Pflanzentechnologenausbildungsverordnung (PflanzTechnAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin

Ausfertigungsdatum: 12.03.2013


§ 1 PflanzTechnAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Pflanzentechnologen und der Pflanzentechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.