Pensionsfonds haben folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen: 
        
            - 1.
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                Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 801, 
- 2.
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                Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten gemäß Nachweisung 802, 
- 3.
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                Sicherungsvermögen und restliches Vermögen gemäß Nachweisung 803, 
- 4.
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                kongruente Bedeckung gemäß Nachweisung 804, 
- 5.
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                Erträge aus und Aufwendungen für Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 811, 
- 6.
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                Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitgebern sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern gemäß Nachweisung 820, 
- 7.
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                Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten gemäß Nachweisung 830, 
- 8.
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                Angaben über das ausländische Pensionsfondsgeschäft, gesondert für jeden anderen Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Nachweisung 842, 
- 9.
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                Angaben zu dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft gemäß Nachweisung 850.