(Fundstelle: BGBl. I 2002, 934;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Muster
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau"
Herr/Frau .....................................................................
geboren am .......................... in ......................................
hat am .............................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter
Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau" vom 11. Februar 2002
(BGBl. I S. 930), die zuletzt durch Artikel 60 der Verordnung vom 26. März 2014
(BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte 1) Note
Personalarbeit organisieren und durchführen .......... ...........
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher
Bestimmungen durchführen .......... ...........
Personalplanung, -marketing und -controlling
gestalten und umsetzen .......... ...........
Personal- und Organisationsentwicklung steuern .......... ...........
Situationsbezogenes Fachgespräch .......... ...........
(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach
§ 5 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte
Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“)
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).
Ort, Datum ........................................
Unterschrift(en) ..................................
(Siegel der zuständigen Stelle)
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1) Den Bewertungen
lag folgender Punkteschlüssel zugrunde: ....................