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(PersFachkPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau


Ausfertigungsdatum: 11.02.2002

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 60 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
§ 4 Anforderungen und Inhalte der Prüfung
§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 6 Bestehen der Prüfung
§ 7 Wiederholung der Prüfung
§ 8 Übergangsvorschrift
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 3)
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3)

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