Im Sinne dieser Verordnung sind
- 1.
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Diensteanbieteralle, die ganz oder teilweise geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder daran mitwirken;
- 2.
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am Postverkehr Beteiligte
- a)
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diejenigen, die mit einem Diensteanbieter einen Vertrag über Postdienste schließen oder geschlossen haben (Kunden),
- b)
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Personen, die Postdienste eines Diensteanbieters nutzen, einschließlich der Empfänger und Ersatzempfänger von Postsendungen.