Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Ausfertigungsdatum: 01.11.2010


§ 3a PAuswGebV Evaluierung

§ 1 Absatz 1 Nummer 2 ist zwei Jahre nach Inkrafttreten hinsichtlich des Verwaltungskostenanteils der Personalausweisbehörden unter Einbeziehung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Deutschen Städtetages zu evaluieren.