Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
- 1.
-
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
- 2.
-
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
- 3.
-
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.