(PatG)
Patentgesetz

Ausfertigungsdatum: 05.05.1936


§ 14 PatG

Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.