(PatG)
Patentgesetz

Ausfertigungsdatum: 05.05.1936


§ 126 PatG

Die Sprache vor dem Patentamt und dem Patentgericht ist deutsch, sofern nichts anderes bestimmt ist. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.