Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG)
Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland

Ausfertigungsdatum: 18.03.2005


§ 9 ParlBG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.