Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG)
Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland

Ausfertigungsdatum: 18.03.2005


§ 8 ParlBG Rückholrecht

Der Bundestag kann die Zustimmung zu einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte widerrufen.