Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
Ausfertigungsdatum: 19.07.2010
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 6 V v. 18.10.2017 I 3584
Abschnitt 1  Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2  Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
Abschnitt 3  Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
Abschnitt 4  Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5  Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten