Orthopädieschuhmacherausbildungsverordnung (OrthopschuhmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherin

Ausfertigungsdatum: 16.07.2015


§ 5 OrthopschuhmAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.