(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 
- 6.
- 
                Instandhalten von Werkzeugen, Warten und Bedienen von Maschinen und Einrichtungen, 
- 7.
- 
                Holz und Holzwerkstoffe, 
- 8.
- 
                Be- und Verarbeiten von Holz, 
- 9.
- 
                Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen, 
- 10.
- 
                Arbeiten mit Klebstoffen, Behandeln von Oberflächen, 
- 11.
- 
                Kenntnisse des Aufbaus und der Funktionszusammenhänge von Orgeln und Harmonien, 
- 12.
- 
                Herstellen von Windversorgungsanlagen, 
- 13.
- 
                Bau von Windladen, 
- 14.
- 
                Anfertigen von Holzpfeifen einfacher Bauart, 
- 15.
- 
                Anfertigen von zylindrischen Pfeifen aus Zinnbleilegierung, 
- 16.
- 
                Aufbauen von Orgeln in der Werkstatt, 
- 17.
- 
                Stimmen von Orgelpfeifen und Harmoniumzungen, 
- 18.
- 
                Intonieren von Pfeifen, 
- 19.
- 
                Pflegen und Reparieren von Orgeln und Harmonien. 
        (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                
                    in der Fachrichtung Orgelbau:
                     
                        - a)
- 
                            Bau von Windladen, 
- b)
- 
                            Herstellen von Spieltischteilen, 
- c)
- 
                            Bau von Gehäuseteilen, 
- d)
- 
                            Anfertigen und Montieren von Trakturteilen, 
- e)
- 
                            Montieren von Orgeln am Aufstellungsplatz; 
 
- 2.
- 
                
                    in der Fachrichtung Pfeifenbau:
                     
                        - a)
- 
                            Herstellen von Platten für Metallpfeifen, 
- b)
- 
                            Herstellen von labialen Metallpfeifen, 
- c)
- 
                            Herstellen von labialen Holzpfeifen, 
- d)
- 
                            Herstellen von lingualen Pfeifen.