Orgelbauer-Ausbildungsverordnung (OrgbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgel- und Harmoniumbauer/zur Orgel- und Harmoniumbauerin

Ausfertigungsdatum: 14.12.1984


§ 3 OrgbAusbV Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Nach dem 2. Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Orgelbau und
2.
Pfeifenbau
gewählt werden.