Nutzungszuschlags-Gesetz (NutzZG)
Gesetz über nutzungsbezogene Zuschläge bei Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung

Ausfertigungsdatum: 22.06.2005


§ 1 NutzZG Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Erhebung nutzungsbezogener Zuschläge, wenn eine elektronische Gesundheitskarte, die den Vorgaben der Gesellschaft für Telematik nach § 291b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entspricht, bei Behandlungen eingesetzt wird, die nicht dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch unterliegen.