(NotSan-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Ausfertigungsdatum: 16.12.2013


§ 7 NotSan-APrV Niederschrift

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.