Neubaumietenverordnung 1970 (NMV 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

Ausfertigungsdatum: 14.12.1970


§ 36 NMV 1970 Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 33a des Wohnungsbindungsgesetzes und § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.