Neubaumietenverordnung 1970 (NMV 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

Ausfertigungsdatum: 14.12.1970


§ 35 NMV 1970 Sondervorschrift für Berlin

Im Land Berlin gilt § 1 Abs. 1 der Verordnung in folgender Fassung:
"(1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf preisgebundene Wohnungen, die nach dem 24. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden."