Mit der Festsetzung als Naturpark "Drömling" wird bezweckt: 
        
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                Die Sicherung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflußten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und die Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Naß- und Feuchtstandorte. 
- 2.
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                Die großflächige Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und die Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen durch Anhebung der Grundwasserstände. 
- 3.
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                Die Förderung von Tier- und Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Wiesen und Weiden, insbesondere des Großen Brachvogels, der Uferschnepfe, des Kiebitz, der Bekassine, des Rotschenkels u.a. schutzbedürftige Arten. 
- 4.
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                Die Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume von Schwarz- und Weißstorch, Kranich, Schreiadler und Fischotter. 
- 5.
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                Die Erhaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Moordammkulturen. 
- 6.
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                Die Sicherung einer ungestörten Waldentwicklung in Teilen des Gebietes. 
- 7.
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                Die Verbesserung der Wassergüte in Oberflächen- und Grundwässern. 
- 8.
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                Entwicklung einer ökologisch orientierten Gesamtbewirtschaftung des Naturparkes unter Berücksichtigung einer stabilen Trinkwassergewinnung. 
- 9.
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                Die Entwicklung von Teilen des Naturparkes vorrangig unter dem Aspekt der Naturbeobachtung und der Erholung, die auf die Sicherung der spezifischen Naturschutzzwecke abgestimmt ist.