(NatPDrömlV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 2 NatPDrömlV Flächenbeschreibung und Abgrenzung

(1) Der Drömling ist die nacheiszeitlich ausgeräumte Aller-Ohre-Talmulde, die in der Folge mit Niedermoortorfen über fluviatilen Sedimenten aufgefüllt wurde. Die stark grund- und hochwassergeprägten Böden wurden durch unterschiedliche Nutzungsformen, Nutzungsdauer und Nutzungsintensität verändert. Bis heute hat sich hier eine stark strukturierte Landschaft mit Erlenbrüchen, Weidengebüsch, Hecken, Röhrichten, Großseggenriedern, Hochstaudenfluren, Brachen und durch Beweiden und Mahd genutzte extensive Feuchtgrünländer erhalten. Diese verschiedenen Landschaftsstrukturen werden von einer Vielzahl teilweise abzugsloser Beetgräben durchzogen und haben größte Bedeutung als Lebensraum für zahlreiche vom Aussterben bedrohte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und repräsentieren flächendeckend schützenswerte Lebensräume. Zugleich stellt der Drömling durch die historische Kultivierung des Moores eine einmalige Kulturlandschaft dar. Wasserbau, Kulturtechnik und Siedlungstechnik haben hier bedeutsame Zeugen der Kulturgeschichte geschaffen.

(2) Die Grenze des Naturparks bildet:

1.
Im Westen: Die Landesgrenze zu Niedersachsen von der Straße Breitenrode-Grafhorst im Süden bis zur Straße Böckwitz-Zicherie im Norden.
2.
Im Norden: Die Straße von Böckwitz Richtung Jahrstedt bis 250 m hinter dem Ortsausgang Böckwitz, dann ein in Richtung Südost verlaufender Feldweg, der nach 1.250 m nach Osten abbiegt und bis Jahrstedt führt. Von Jahrstedt aus die Straße zum Ortsteil Germenau. Germenau 500 m die Straße in Richtung Süden, dann ein in Richtung Osten im Abstand von 500 m zur Straße Germau-Kunrau verlaufender Weg über Kunrau bis zur Bahnlinie Oebisfelde-Salzwedel. Weiter der südlich der Bahnlinie verlaufende Weg bis zur Landstraße Neuferchau - Röwitz und diese bis Röwitz. Von hier der 2.500 m Richtung Osten verlaufende und dann nach Nordosten abbiegende Weg nach Wenze. In Wenze die Hauptstraße nach Klötze bis zur nach rechts abbiegenden Landstraße nach Quarnebeck und diese bis Quarnebeck. Von hier der Weg in Richtung Eigentum, nach 2.000 m der von diesem in Richtung Süden abzweigende Weg nach Jeggau.
3.
Im Osten: Ab Jeggau die Landstraße nach Trippigleben, von dort der nach SSD führende Weg nach Peckfitz, der nach 2.100 m auf die Landstraße Köckte-Peckfitz trifft, weiter diese bis Peckfitz. Von dort die Straße über die Kolonie Himmelreich nach Mieste, die westlich des Ortes die Bahnlinie Gardelegen-Oebisfelde überquert und dann auf die F 188 trifft. Weiter die F 188 bis Wernitz, dort ab Bahnübergang die nach Süden abbiegende Landstraße nach Sachau. Nach 800 m der von dieser nach links abbiegende Weg in Richtung Solpke bis zur Bahnlinie (Oebisfelde-Gardelegen), diese bis zur Straße Solpke-Sachau und weiter diese bis Sachau.Von Sachau über 1.500 m der in Richtung Kolonie Breiteiche II führende Weg, dann der über das Einzelgehöft Jerchel (südöstlich Kämeritz) verlaufende Weg bis Jeseritz. Ab Jeseritz die Straße nach Berenbrock bis 300 m hinter Elsebeck. Ab hier die in Richtung Südwest führende Asphaltstraße, die nach 1.300 m auf den Bauerngraben trifft. Weiter das östliche Ufer des Bauerngrabens bis zur Landstraße Lössewitz-Calvörde.
4.
Im Süden: Die Landstraße Lössewitz-Calvörde bis 200 m hinter der Ohre-Brücke, dann der parallel zur Ohre in Richtung Nordwesten verlaufende Weg. Weiter der nach 2.300 m von diesem abbiegende Weg zur Velsdorfer-Kanalbrücke. Dann der südlich des Mittellandkanals verlaufende Fanggraben Richtung West bis zur Kanalbrücke Piplockenburg. Von dort 1.500 m der Weg in Richtung Etingen bis zur Waldkante, weiter der nördlich des Waldes in westlicher Richtung verlaufende Weg, der nach 1.400 m auf die Straße nach Etingen stößt.Danach diese Straße bis zur Bahnlinie Magdeburg-Oebisfelde und weiter die genannte Bahnlinie bis zum diese überquerenden Niendorfer Weg, der in nordwestlicher Richtung nach 250 m in die F 188 einmündet. Die F 188 bis nach Niendorf.Ab Niendorf der die Bahnlinie Oebisfelde-Stendal überquerende, nach 2.700 m nach Nordost abbiegende 300 m in dieser Richtung verlaufende und dann nach Nordwesten über die Landstraße Bruchhorst-Wassensdorf (am TP 57,9) bis zur Bahnlinie Oebisfelde-Salzwedel führende Weg.Die genannte Bahnlinie Richtung Oebisfelde bis zu einem nach 1.100 m die Bahnlinie überquerendem Weg. Weiter Richtung Westen bis zum Wolmirshorster Weg (TP 58,0) der bis Breitenrode führt. Ab Breitenrode die nach Grafenhorst führende Straße bis zur Landesgrenze.

(3) Die Grenze des Naturparkes verläuft, wenn nicht anders beschrieben, in der Mitte der Straßen und Wege sowie auf den äußeren, dem Naturpark abgewandten Grabenrändern.

(4) Die Grenze des Naturparkes ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Naturschutzparkes in topographischen Karten M 1:10.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei den Kreisverwaltungen und bei der Naturparkverwaltung. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.